Kosten

Private Krankenversicherung und Beihilfe

Die Kosten für die psychologische Psychotherapie werden größtenteils durch die private Krankenversicherung und die Beihilfe übernommen. Hierzu kann es notwendig sein, nach Beendigung der Diagnostik einen Antrag bei den entsprechenden Stellen einzureichen. Diese Aufgabe übernehme ich für Sie.

Besonderheiten, die das Kontingent, die Höhe der übernommenen Kosten oder die wöchentliche Stundenanzahl betreffen, können sich aus Ihrem individuellen Vertrag mit der privaten Krankenkasse ergeben.


Bundeswehr

Bei Vorliegen einer Indikation für die psychotherapeutische Behandlung übernimmt die Bundeswehr die Kosten für eine Verhaltenstherapie in einer privaten Psychotherapeutischen Praxis. Hierzu erfragen Sie bei Ihrem zuständigen Truppenarzt/ Ihrer zuständigen Truppenärztin den Sanitätsvordruck Kostenübernahmeerklärung für die probatorischen Sitzungen. Im Anschluss unterstütze ich Sie gerne dabei, die Übernahme weiterer Sitzungen zu beantragen.

 


Berufsgenossenschaften

Nach Absprache mit der zuständigen Berufsgenossenschaft (BG) kann diese die Kosten für eine Psychotherapie in einer privaten Praxis übernehmen.

 


Bundespolizei

Nach einer Vereinbarung der Bundespsychotherapeutenkammer mit dem Bundesministerium des Inneren von 2018 dürfen Bundespolizisten sich direkt an eine private psychotherapeutische Praxis wenden. Lesen Sie hierzu gerne: https://www.bptk.de/bundespolizisten-koennen-auf-privatpraxen-zurueckgreifen/

 


CARE- Beratungsstellen

Als Beschäftigte des Landes Niedersachsen können Sie sich über die Beratungsstelle „CARE“ beraten und auf einen Therapieplatz weitervermitteln lassen. In diesem Falle entfällt das Antragsverfahren gegenüber der Beihilfe oder der Heilfürsorge.  

 


Gesetzliche Krankenkassen
Als private Praxis kann ich leider nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.



Selbstzahler

Selbstverständlich können Sie sich auch dafür entscheiden, Ihre Behandlung selbst zu finanzieren. Die Kosten für Verhaltenstherapie richten sich nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).